Verkehrsmittelwerbung ist eine attraktive und aufmerksamkeitsstarke Werbeform mit einer langen Tradition. Das Bekleben der Fensterscheiben auf Fahrzeugen ist seit rund 20 Jahren Teil der Verkehrsmittelwerbung und erlaubt, die Werbefläche, deutlich zu vergrößern. Die Fensterscheiben unterliegen allerdings einigen Sicherheitsbestimmungen, weswegen die Verwendung von selbstklebenden Folien dort vom Kraftfahrtbundesamt reglementiert wird. Nur genehmigte Folien dürfen auf Fahrzeugscheiben angebracht werden – diese werden mit einer so genannten ABG-Nummer versehen. Zur Kenntlichmachung, dass eine genehmigte Folie verwendet wurde, und damit sichtbar für Polizei und TÜV, wird auf eine beklebte Scheibe ein durchnummeriertes Genehmigungssiegel aufgebracht. Nicht genehmigte Folien auf Fahrzeugscheiben führen zum Verlust der Betriebsgenehmigung des Fahrzeuges.
Verwenden Sie also nur genehmigte Folien (-kombinationen) und erhalten Sie hier die dazugehörigen Siegel.
Das Kraftfahrtbundesamt sieht vor, dass der Inhaber der Allgemeinen Betriebsgenehmigung ABG dem Beauftragten einer Verkehrsmittelwerbung die Genehmigungssiegel unter Ausschluss von Zwischenhändlern direkt zur Verfügung stellt. Die Siegel werden kostenlos zur Verfügung gestellt, wenn
• die vom KBA freigegebene und genehmigte Folie / Folienkombination gekauft wurde und darüber bei Bedarf dem KBA ein Nachweis erbracht werden kann
• die Folie den Anbringungsanweisungen gemäß angebracht wird
• die Siegel ausschließlich vorschriftsmäßig mit einem Siegel pro Scheibe verwendet werden
• der Verarbeiter die verwendeten Siegel in Kombination mit dem Fahrzeug nachhält und dem KBA auf Nachfrage Auskunft erteilen kann
Pro Laufmeter Folie werden pauschal 50 Siegel versendet.
Bei begründetem Mehrverbrauch kann die Zahl der Siegel erhöht werden.
Siegelbestellung / Konformitätserklärung:
Ich bestätige hiermit wie folgt: